Am Für und Wider zum Thema Selektivverträge für Haus- und Fachärzte scheiden sich die Geister innerhalb der Ärzteschaft – zumindest in einschlägigen Kreisen.
Im Moment haben die Kassen die gesetzliche Verpflichtung Verträge mit hausärztlichen Verbänden zu schließen, die ihrerseits derartige Verträge nur abschließen können, wenn sie einen Marktanteil von über 50% besitzen. In anderen Bereichen der Wirtschaft nennt man eine solch marktbeherrschende Stellung ein „Monopol“ und staatliche Wettbewerbshüter versuchen solche, wo immer möglich, zu verhindern. Wohlverstanden: Ein solcher ärztlicher Verband wäre der Monopolist, nicht die verschiedenen Kassen, die zum Abschluss von Verträgen gezwungen sind und keinen anderen Vertragspartner finden können. Es gibt nämlich immer nur den einen, mit mehr als 50% Marktanteil!
Die Ärzte wären also einerseits gehalten sich schnellstens zu organisieren und für die Kassen besteht andererseits Kontrahierungszwang – ohne Alternativen. Eine ärztliche Organisation mit Monopolmacht und ohne körperschaftliche Fesseln kann somit beinahe jeden Vertragsinhalt durchsetzen. Naturgemäß kommen als Verhandler auf Seite der Ärzteschaft nur die großen Verbände in Frage. Es mag den kleineren Verbänden missfallen, aber weder die handlungsunfähigen Altverbände ohne geeignete Infrastruktur, noch die ambitionierten neueren Verbände, von FÄ bis Bündnis Direktabrechnung, oder auch die sicherlich bereits in Gründung befindliche „Demokratische Vereinigung der altruistischen Freunde der Neuen Ayurvedischen Medizin“, dürften hier als Vertragspartner für die Kassen infrage kommen.
Es gilt nämlich, wie bereits dargelegt:
Size matters! Ungemach droht indes von allen Seiten – auch ohne ärztliche Strategieunfähigkeit. Der erklärte Wille der Politik ist die Einführung von mehr „Wettbewerb(-srecht)“ im Gesundheitswesen – auch in der ambulanten Versorgung. In anderen Bereichen der Wirtschaft schreiten die Wettbewerbshüter bereits ein, wenn ein Unternehmen 30% Marktanteil erreicht, um die Bildung von marktbeherrschenden Monopolen mit der Macht zum Preisdiktat zu verhindern. Im Moment können hausärztliche Verbände nur Verträge abschließen, wenn Sie von mehr als 50% der Ärzteschaft mandatiert sind. Es wird nicht lange dauern, bis sich das Zeitfenster, in dem die Ärzteschaft eine monopolähnliche Position in den Verhandlungen mit den Kostenträgern zum eigenen Vorteil nutzen kann, schließt. Alles was danach kommen wird, dürfte schlechter sein – d.h. eine vom Gesetzgeber gewollte, potentiell so starke Verhandlungsposition wie jetzt dürfte die Ärzteschaft so rasch nicht wieder erhalten.
Im Moment ist die Ärzteschaft sozusagen qua gesetzlicher Vorgaben dazu gezwungen, sich zu marktbeherrschenden Monopolen zu organisieren.
Kostenerstattung, Direktabrechnung, Einzelleistungs-Gebührenordnung und Schlechtwetterzuschläge – es gibt nichts, was durch entsprechende Marktmacht nicht durchzusetzen wäre.
Andererseits: Es gibt nichts, was dafür spricht, dass nur ein einziges dieser Ziele ohne Marktmacht erreicht werden wird.
Und da sind wir erneut beim „Für und Wider“ um den Abschluss von Verträgen nach § 73.
Man findet bis heute kein einziges überzeugendes Argument dafür, dass der Verzicht auf den Abschluss von Selektivverträgen der Ärzteschaft zu mehr Marktmacht verhelfen würde.
Das Gegenteil scheint der Fall: Der Verzicht auf den Abschluss solcher Verträge nutzt zuallererst den Kassenärztlichen Vereinigungen, die nämlich sukzessive und hoch verdient in der Bedeutungslosigkeit zu versinken drohen, wenn flächendeckend gut dotierte Verträge nach §§ 73b und 73c geschlossen werden. Danach erspart ein solcher Verzicht den Kassen zusätzliche Mehrausgaben, die ansonsten z.B. in Wellnessangebote und TV-Spots investiert werden könnten.
Bye bye RLV, Praxisbesonderheiten, Vorwegabzüge für Akupunktur und anderes Chichi.
Das mag den einen oder anderen „Vertragsarzt“ mehr schmerzen, als er öffentlich eingestehen will.
Da machen sich die Vertreter der reinen Lehre im Lager der Selektivvertragsgegner im Eifer des Gefechts das Kassen- und Funktionärsargument „mehr ist nicht drin“ zu Eigen – und merken es nicht einmal. Auch wenn man sich ansonsten über die horrende Geldverschwendung der Kassen bei Verwaltung, Vorsorgekursen und Plakat- und Werbeaktionen mokiert, auch wenn man sich über die Verschwendung von Abermillionen von €uros durch z.B. flächendeckendes „Genadel“ von unschuldigen Wirbelsäulen, Arthrose- und Nichtarthrosekniegelenken und anderen Schwachsinn zu Recht erregt – zusätzliches Geld für Verträge können die Kassen nicht ausgeben, weil sie gar keines haben.
Alles klar?
Klar - weil nicht sein kann, was nicht sein darf?! Und was ist mit den Versuchen der Kassen sich vor der Verpflichtung zum Vertragsabschluß und den daraus entstehenden Mehrkosten zu drücken? Das dürften dann wohl reine Scheingefechte und Ablenkungsmanöver sein? Oh heilige Einfalt.
Dabei ist es bedauerlich mitzuerleben, wie sich beispielsweise ein „eigentlich“ - ein ganz furchtbares Wort, an dessen Gebrauch ich jeden Tag verzweifeln könnte - kluger Kopf, der das innerärztliche Verbands-Hick-Hack und die Eifersüchteleien um die vermeintliche Meinungsführerschaft in der zeitweise täglich neu ausgerufenen „Revolution der Ärztebasis“ noch vor nicht allzu langer Zeit spöttisch und treffend mit dem Gezänk zwischen der „Volksfront Judäas“ und der „Judäischen Volksfront“ – einem Motiv aus einem Monty Python-Film - verglichen hat, zuletzt feststellt, dass allein die „Völkische Front Judäas“ die Wahrheit gepachtet hat.
Ob nun der Widerstand gegen Selektivverträge mit der gleichen Vehemenz vertreten würde, wenn nicht MEDI oder der HÄV, sondern wenn die Vertreter des eigenen Vereins, von BD, SIGNA oder FÄ, mit einer Hausmacht von 50% + zu Verhandlungen mit den Kassen mandatiert wären? Ich neige dazu, dies zu bezweifeln und gehe davon aus, dass der vorgeblich „grundsätzliche“ Widerstand gegen Selektivverträge eben keiner grundsätzlichen Überlegung entspringt, sondern nur ein Widerstand gegen die …
…Selektivverträge der Anderen …
…ist.
Und dies ist aus meiner Sicht – pardon - eine eher schäbige Position. Was spricht nun wirklich gegen den Abschluss dieser Verträge?
Gefühltes Wissen? Misstrauen? Futterneid? Resignation?
Die Antwort auf die alles entscheidende Frage bleiben die Selektivvertrags-Gegner schuldig:
Wie gewinnt die Ärzteschaft alternativ zum Abschluss o.g. Verträge Marktmacht, zeitnah und im notwendigen Umfang, um Forderungen, wie jene nach Direktabrechnung oder Kostenerstattung in Verbindung mit einem angemessenen Honorar, durchzusetzen?
Die Argumente sind ausgetauscht, die redundante Diskussion ermüdet alle Beteiligten. In der Regel ist das härteste Argument gegen Selektivverträge eines, das mit „ich glaube, dass…“ eingeleitet wird – und wer mag schon andauernd um Glaubensfragen zanken?
Vielleicht, aber nur vielleicht, dient es schlicht der persönlichen Psychohygiene, das eigene Unvermögen beim Versuch berechtigte Interessen durchzusetzen, an den …
…Selektivverträgen der Anderen… …festzumachen.
Kann man sich und andere hier doch abzulenken, beim Versuch etwas mit dem Arsch einzureißen, was andere vorher mit Mühe aufgebaut haben. Womöglich fühlt man sich gleichzeitig für einen Moment der Notwendigkeit enthoben, sich mit einem anderen möglichen Grund für die eigene, als miserabel empfundene, Situation zu befassen: Der eigenen Blödheit.
Sancta simplicitas… aber in der Weihnachtszeit geziemt es sich nicht, jene allzu hart zu attackieren, die so ihrer Seligsprechung zuarbeiten möchten.
In diesem Sinne allen Lesern:
Schöne Weihnachten, besinnliche Feiertage und einen Guten Rutsch ins Neue Jahr.
www.brain2doc.de am 23.12.2009
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