Brief an den Bayerischen Fachärzteverband

... vom 3. Januar 2010


Sehr geehrte Damen und Herren des erweiterten Vorstandes des BFAV,

derzeit wird innerhalb der Ärzteschaft sehr kontrovers darüber diskutiert, ob Selektivverträge der „richtige Weg“ für die Ärzte sind, um ihre desolate Lage zu verbessern. Zu den Befürwortern der Selektivverträge zählen momentan Hausärzteverband, Ärztegenossenschaften, NAV-Virchowbund und MEDI. Zu den Kritikern der Selektivverträge gehört u. a. auch der BFAV. Statt auf Selektivverträge setzt der BFAV, wie übrigens viele andere Kritiker der Selektivverträge, auf die Direktabrechnung, die auch unter dem Begriff Kostenerstattung bekannt ist.

In Ergänzung der auf der Homepage des BFAV genannten Mittel zur Umsetzung der Ziele, hat die Vorsitzende des BFAV, Dr. Enger, den Weg der politischen Verhandlung zur Erreichung der Direktabrechnung/Kostenerstattung genannt. Da ich die Strategie politische Verhandlung nicht auf der Homepage des BFAV gefunden habe, frage ich hiermit explizit nach: Ist es offizielles Ziel des BFAV die Direktabrechnung/Kostenerstattung über „den Weg politische Verhandlung“ zu erreichen?

Falls das die Strategie des BFAV sein sollte, würde ich mich neben einer Bestätigung auch noch über eine Begründung für die Wahl dieser Strategie freuen. Immerhin haben sich zahlreiche und viel größere ärztliche Interessenvertretungen völlig anders entschieden. Für die Ärzte, die sich derzeit zwischen den Alternativen Selektivvertrag und Direktabrechnung/Kostenerstattung entscheiden können, sind weitergehende Informationen sicherlich hilfreich, um für sich selbst die optimale Strategie zu finden. Als einer der Betreiber der Homepage brain2doc.de werde ich eine Antwort des BFAV genau wie diesen offenen Brief ungekürzt auf brain2doc.de veröffentlichen.


Bisher dominieren auf brain2doc.de Beiträge, die die Selektivverträge eindeutig als überlegene Strategie darstellen. Leider haben die Befürworter der Direktabrechnung/Kostenerstattung noch nicht so viel Information über ihre Strategie zur Durchsetzung der Direktabrechnung/Kostenerstattung zur Verfügung gestellt, dass das Informationsangebot annähernd gleichwertig sein könnte. Dr. Enger hat mit dem „Weg über politische Verhandlungen“ immerhin erstmals angedeutet, wie Direktabrechnung/Kostenerstattung erreicht werden soll.

In Kenntnis der Aussagen im Koalitionsvertrag, der herrschenden Rechtslage sowie der Bemühungen anderer Verbände ist der von Ihnen gewählte Weg, so es der Weg des BFAV sein sollte, sicherlich nicht einfach. Gemäß Koalitionsvertrag dürfen den Versicherten durch die Wahl der Kostenerstattung keine zusätzlichen Kosten entstehen. Ohne mehr Geld zu bekommen, dürfte es hingegen schwer wenn nicht gar unmöglich sein, eine angemessene Honorierung ärztlicher Leistungen durchzusetzen. Aber hier wird die Antwort des BFAV sicherlich Aufklärung bieten können.

Da die Kostenerstattung derzeit bereits im SGB V § 13 verankert ist, stellt sich die Frage, ob eine darüber hinausgehende gesetzliche Regelung über den Weg der politischen Verhandlung erreicht werden soll. Und falls ja, welche Regelung.

In dem Zusammenhang die letzte Frage. Seit über drei Jahren setzt sich das Bündnis Direktabrechnung ausschließlich für die Direktabrechnung/Kostenerstattung ein, bisher vergeblich. Da das Bündnis Direktabrechnung in der Vergangenheit offensichtlich nicht über genügend Marktmacht verfügte, um Direktabrechnung/Kostenerstattung als regelhaften Ersatz des bisher im SGB V verankerten Sachleistungssystems durchzusetzen, und da der BFAV sogar auf eine eigene Marktmacht zur Durchsetzung von Direktabrechnung/Kostenerstattung verzichtet, ist mir derzeit eines noch nicht klar. Wie will der BFAV auf dem Wege der politischen Verhandlung, einem Weg auf dem das Bündnis Direktabrechnung seit über drei Jahren nicht erfolgreich war, jetzt das schaffen, was andere nicht geschafft haben? Und vor allem, bis wann soll dieses Ziel erreicht werden?

Die Protagonisten der Selektivverträge setzen auf Marktmacht, um ihre Ziele ggf. auch gegen Widerstand durchsetzen zu können. Ob sie auf dem Wege erfolgreich sein werden, wird man erst ex post wissen. Denn in der Vergangenheit hatte noch keine einzige ärztliche Interessenvertretung den Versuch unternommen, aus einer Position der Stärke heraus ein Ziel aktiv durchzusetzen.

Im Unterschied dazu setzen die Protagonisten der Direktabrechnung/Kostenerstattung auf den passiven „Weg der politischen Verhandlung“. Dieser Weg ist der Ärzteschaft bestens bekannt. Unter anderem KBV-Vorstände oder auch der Hartmannbund haben jahrzehntelang genau diesen Weg gewählt. Und sie waren jahrzehntelang erfolglos.

Hüben ein Festhalten an einer passiven Strategie, die in der Vergangenheit immer gescheitert war. Drüben eine völlig neue, aktive Strategie, die ihre erste Bewährungsprobe noch vor sich hat. Eine neue Strategie birgt die Gefahr des Scheiterns, wie das bei allem Neuen der Fall ist. Aber die Protagonisten der aktiven Strategie sind nicht darauf angewiesen, dass Dritte etwas tun oder lassen. Sie haben eigene Gestaltungsmacht.

Bei dem bisher bekannten Sachstand dürfte den Ärzten eine Entscheidung zwischen Selektivverträgen auf der einen und Direktabrechnung/Kostenerstattung auf der anderen Seite eher leicht fallen.


Am 23.12.2009 hatte ich an die Vorsitzende des BFAV, Dr. Enger, die Frage gestellt, auf welchem konkreten Wege die Ärzteschaft die notwendige Marktmacht erreichen soll, um das strategische Ziel Kostenerstattung durchzusetzen (Quelle). Die Antwort von Dr. Enger, ebenfalls vom 23.12.2009 gleiche Quelle, enthielt zum angestrebten Weg zur Erreichung des Zieles Direktabrechnung/Kostenerstattung leider keine Informationen.

Sofern ich das nicht alles völlig falsch verstanden haben sollte, der BFAV kann mich ggf. sicherlich zeitnah korrigieren, hat der BFAV aus meiner Sicht keine echte Alternative zu den Selektivverträgen zu bieten. Denn Direktabrechnung/Kostenerstattung auf dem Weg der politischen Verhandlung, also ohne Marktmacht, durchsetzen zu wollen, das ist für mich keine Alternative. Das kommt für mich über das Stadium „Wunschdenken“ nicht hinaus.

Selektivverträge sind stark risikobehaftet und ihr Erfolg ist keineswegs sicher. Aber Selektivverträge bieten für die Ärzteschaft zumindest die Chance, dass sich etwas zu ihren Gunsten ändern kann. Dass es diese Chance überhaupt gibt, ist das Verdienst der ärztlichen Interessenvertretungen, die sich dafür einsetzen. Ärztliche Interessenvertretungen, die sich gegen Selektivverträge aussprechen und dabei keine echte Alternative anzubieten haben, wollen dagegen vorsätzlich die einzige realistische Chance aus der Hand geben, die desolate Lage der Ärzteschaft zu verbessern.

Die Ärzte werden „mit den Füßen“ über die angebotenen Alternativen abstimmen. Das Abstimmungsergebnis wird um so aussagekräftiger sein, je besser die zur Verfügung gestellten Informationen zu den Alternativen sind. Es würde mich daher freuen, wenn Sie weitere Informationen zu dem von Ihnen präferierten Weg zur Verfügung stellen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Franz-Josef Müller
brain2doc.de

3. Januar 2010


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