Bereinigung bei HzV – sieht einfach aus ...


... ist es aber nicht.

Mit einem, bis jetzt noch nicht im Detail bekannten, Beschluss hat der Erweiterte Bewertungsausschuss diese Woche einen Streit zwischen KVen und Hausärzten um die Höhe der Bereinigung bei der hausarztzentrierten Versorgung beendet.

Ergebnis:
Als Folge der Bereinigung darf der Fallwert des Regelleistungsvolumens (RLV) der jeweiligen Arztgruppe um maximal 2,5 Prozent steigen oder sinken. Wenn dieser Schwellenwert überschritten wird, dann soll der darüber hinaus gehende Mehrbetrag ausschließlich von den Ärzten geschultert werden, die an Selektivverträgen teilnehmen. (Quelle)

Wie finden Sie diese Regelung? Für Ärzte, die nicht an der HzV teilnehmen, liest sich das gut. Begrenzung der Verluste/Gewinne auf max. 2,5%. Derzeit wissen wir noch nicht, welches denn die Bezugsgröße ist. Vorquartal oder ein Mittelwert der letzten x Quartale? Nur bezogen auf den Bereich der jeweiligen KV oder auf eine andere Region? Was passiert, wenn flächendeckend beispielsweise die Grundlohnsumme um 10% ansteigen würde? Wie werden Leistungen, die heute noch im RLV enthalten sind und ab morgen außerhalb des RLV erstattet werden, bei der Berechnung berücksichtigt? Würde man nämlich einfach Leistungen aus dem RLV rausnehmen, muss das RLV zwangsläufig sinken. Für KV-Hausärzte wären die Rückgänge auf 2,5% begrenzt, selbst wenn sachlich rechnerisch ein Rückgang um 20% korrekt wäre. Dann würden also die HzV-Hausärzte über das Ausgliedern von Leistungen aus dem RLV zur Finanzierung der KV-Hausärzte herangezogen.

Oder wie sieht es aus, wenn die von den Kassen mit befreiender Wirkung gezahlte Gesamtvergütung sinkt? Beispielsweise, weil die Arbeitslosigkeit zunimmt und somit die Grundlohnsumme, und damit die Gesamtvergütung fällt? Da die extrabudgetären Leistungen fest sind, müssen die RLV floaten. Wie stark RLV floaten können, davon können ganze Fachgruppen nach den letzten Quartalen ein Lied singen. Rückgänge um 30 Prozent waren keine Seltenheit.

Nun stelle man sich einmal folgendes Szenario vor. Das RLV eines Hausarztes sinkt von 40 auf 30 Euro. Auslöser sei eine Kombination aus sinkender Grundlohnsumme, Herauslösung von speziellen Leistungen aus dem RLV sowie einem Mengeneffekt an Leistungen, die außerhalb des RLV vergütet werden.

Jetzt schlägt die 2,5%-Begrenzung zu. Ein KV-Hausarzt erhält als RLV 39Euro (= 40Euro minus 1 Euro). Wenn 30 Euro der tatsächliche Wert wäre, ein KV-Hausarzt aber 39 Euro erhält, dann muss kompensatorisch ein HzV-Hausarzt weniger Honorar im RLV erhalten. Und jetzt wird es spannend. Wie viel Honorar erhält ein HzV-Hausarzt künftig noch im RLV?

Vor der Antwort auf diese Frage sei eine andere Frage gestattet. Angenommen, Sie wären HzV-Hausarzt und müssten mit solchermaßen induzierten RLV-Rückgängen leben. Ab welchem RLV würden Sie sagen „das reicht, für das Geld behandle ich keine Patienten außerhalb der HzV mehr“? Haben Sie sich jetzt Ihre „Schmerzgrenze“ definiert, bei deren Unterschreitung Sie nicht mehr der Depp der Nation sein wollen? Ok, würden Sie noch für 30 Euro arbeiten? Auch noch für 20 Euro? Gut, dann lesen Sie weiter.


Berechnungsschema
Im Weiteren folgende Annahmen: 50% der Ärzte und 25% Patienten nehmen an der HzV teil. Durchschnittliche Fallzahl pro Hausarzt 1.000. „RLV alt“ (RLVa) beträgt 40 Euro, „RLV neu“ (RLVn) beträgt für reine KV-Hausärzte 39 Euro und „RLV HzV“ (RLVh) sei der kompensatorisch berechnete Wert für HzV-Hausärzte. In unserem Modell gibt es genau zwei Hausärzte, einen HzV-Hausarzt und einen KV-Hausarzt.


Situation beim KV-Hausarzt
Bisher erhielt er 1.000 (Behandlungsfälle) * 40 Euro (RLVa) = 40.000 Euro.
Jetzt sinkt das RLV über alle Hausärzte im Durchschnitt um 25% ab. Damit ergibt sich für den KV-Hausarzt folgende Situation:
1.000 (Behandlungsfälle) * 39 Euro (RLVn) = 39.000 Euro.
Der KV-Hausarzt verliert bei 39 Euro nur 2,5%, wie vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossen. Die „noch verbleibenden“ Verluste von 22,5% muss der HzV-Hausarzt mit seinen 500 (!) KV-Patienten zusätzlich zu seinen eigenen Verlusten von 25% in vollem Umfange tragen.

Situation beim HzV-Hausarzt
Bisher erhielt er von der KV für 500 (Behandlungsfälle) * 40 Euro (RLVa) = 20.000 Euro.
Der HzV-Hausarzt muss jetzt neben seinem eigenen 25%-Rückgang bei 500 Patienten, also 5.000 Euro, auch noch die Verluste des KV-Hausarztes tragen, die der auf Grund der Begrenzung nicht tragen muss: 9.000 Euro.
Damit erhält der HzV-Hausarzt künftig für 500 Behandlungsfälle noch 20.000 Euro (bisher) minus 5.000 Euro (eigener Anteil am Honorarrückgang) minus 9.000 Euro (noch zu übernehmender Verlust vom KV-Hausarzt) = 6.000 Euro. Umgerechnet pro Behandlungsfall steht dem HzV-Hausarzt ein RLVh in Höhe von 12 Euro zur Verfügung. Super.


Darf ich fragen, ob 12 Euro RLV unterhalb der Grenze liegen, bei der Sie nicht mehr den Deppen der Nation geben wollten? Oder haben Sie es sich jetzt doch noch einmal überlegt. Denn wenn Sie die höheren Einnahmen aus der HzV (80 Euro pro Fall) mit einbeziehen, dann kommen Sie doch immer noch auf im Durchschnitt 60 Euro. Also rund 10 Euro mehr als der KV-Hausarzt. Das wollen Sie sich bieten lassen?
Zusätzlich subventioniert der HzV-Hausarzt mit 9.000 Euro pro Quartal die KV. Und damit finanziert er die Hausärzte, die es sich leisten wollen, irrational zu handeln? Also Subvention von Leuten, die „nicht ganz dicht sind“, wie das der Volksmund sagen würde? Können Ärzte so bekloppt sein?

Ein Volkswirt würde Ihnen an der Stelle nahe legen, sich umgehend in fachärztliche Behandlung zu begeben. Erst nehmen Sie die Mühsal und den Stress auf sich, in der HzV eine halbwegs angemessene Honorierung Ihrer Arbeit gegen den erbitterten Widerstand von KBV und KV zu erkämpfen. Und dann verzichten Sie freiwillig auf einen großen Teil dessen, was sie sich erkämpft haben, obwohl Ihnen eine andere Lösung offen steht? Und Sie zahlen sogar noch freiwillig Geld an die Maschinerie, die Ihnen bisher massiv schaden wollte?

Ach so, die andere Lösung habe ich Ihnen noch gar nicht vorgestellt. Die ist ganz einfach. Da Sie bei jeder Behandlung mit einem RLV von 12 Euro Geld draufzahlen, das zumindest sollte zwischen uns unstrittig sein, behandeln Sie diese Patienten ab morgen nicht mehr. Ohne Trittbrettfahrerfälle steigt Ihr durchschnittlicher Fallwert auf 80 Euro, Sie haben ja dann nur noch HzV-Patienten.

Ein Problem haben dann allerdings KV und KV-Hausärzte. Denn würde sich jeder HzV-Hausarzt so verhalten, dann wäre die Begrenzung von 2,5% das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben ist. Bei „sortenreinen“ Praxen, hüben KV-Patienten und drüben HzV-Patienten, ist eine Überwälzung der Verluste auf die HzV-Hausärzte nicht möglich. Dann würden die KV-Hausärzte mit einem RLV von 30 Euro plus sonstige Leistungen von ca. 10 Euro leben müssen, während die HzV-Hausärzte im Schnitt 80 Euro pro Fall haben.

Ganz unter uns eine Frage: Was glauben Sie, wie lange die KV-Hausärzte mit 30 Euro plus sonstige Leistungen überleben können? Weniger als 1 Jahr? Dann können Sie sich freuen, denn dann ist es eher eine Frage von Wochen denn von Monaten, bis alle Hausärzte zu HzV-Hausärzten geworden sind. [Nur der Vollständigkeit halber erwähnt: Unter „alle“ Hausärzte verstehen Ökonomen mehr als 90%; die notorischen Querulanten wird man nie einbinden können.] Zumindest KV-Hausärzte sind es nicht mehr, weil die sind dann nämlich pleite. Bleibt noch die Möglichkeit, als angestellter Arzt zu arbeiten. Oder Amtsarzt. Oder …


Mein Modell ist ein Modell, dient also primär für qualitative Aussagen. Jetzt kann man sich überlegen, wie denn ein realitätsnäheres Szenario aussieht. Die einzelnen Effekte im Weiteren beleuchtet:

1. Anteil der HzV-Ärzte liegt höher als 50% (das ist eine Voraussetzung für HzV-Verträge)
Je höher der Anteil der HzV-Hausärzte, desto geringer die kompensatorischen Verluste.

2. Anteil der HzV-Patienten liegt höher als 25%
Je höher der Anteil an HzV-Patienten, desto höher die kompensatorischen Verluste

3. RLV sinken (steigen) um weniger (mehr) als 25%
Die kompensatorischen Verluste fallen niedriger aus (steigen an).


Es gibt aus ökonomischer Sicht für HzV-Hausärzte eine triviale Variante, um sich dem oben geschilderten Problem ganz einfach zu entziehen. Einfach nur noch HzV-Patienten behandeln. Wir haben hier auf brain2doc schon einmal die unterschiedlichen Implikationen eines solchen Vorgehens beschrieben (Link hier)



Fazit:
Der Bereinigungsbeschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses wirkt, sofern er zur Anwendung kommt, als Katalysator auf die Hausärzte. Nur Hausärzte, die es sich leisten können oder wollen KV-Patienten auch zu so niedrigen Honoraren zu behandeln, dass dies nur über eine Quersubventionierung aus anderen Praxiseinnahmen überhaupt machbar ist, werden KV-Hausarzt bleiben. Wer die Schnauze gestrichen voll davon hat, über lange Zeit mit Privateinnahmen und Einnahmen aus Selbstzahlerleistungen die Behandlung von KV-Patienten zu subventionieren, der wird sich vielleicht in einer ruhigen Minute Folgendes überlegen: Warum soll ich jetzt die nächsten Honorarverluste bei KV-Patienten aus den gerade gewonnenen HzV-Honoraren kompensieren? Jetzt reicht es. Soll sich die KV mitsamt dem Erweiterten Bewertungsausschuss doch andere Deppen suchen, die das mit sich machen lassen. Ich sattle um auf reine HzV-Patienten. Das rechnet sich für mich allemal.

Und den Patienten ist es vermutlich auch lieber, dass ich in zwei Jahren immer noch als Hausarzt tätig und nicht pleite bin, weil mich das KV-System wie eine Weihnachtsgans ausgenommen hat. Ein Patient, dem das egal ist oder der glaubt, dass er es nicht über sich bringen kann, seiner Kasse nach so vielen Jahren den Rücken zu kehren, der wird ohne mich auskommen müssen. Kassen gibt es wie Sand am Meer, als Hausarzt auf dem Land bin ich weit und breit ganz alleine tätig. Und solange die Kasse weder nachts noch am Wochenende oder an Feiertagen zur Not für hausärztliche Betreuung zur Verfügung steht, werden sich die Patienten schon so entscheiden, wie es für die Patienten gut ist. Das Verfahren nennt sich Markt und funktioniert in Deutschland hervorragend.
Die Patienten bezahlen zudem bei jeder Kasse exakt den gleichen Beitragssatz. Bei einer Kasse mit HzV haben sie mich weiterhin als den sie betreuenden Hausarzt wie seit 15 Jahren. Wählen sie eine Kasse ohne HzV werden sie sich einen anderen Hausarzt suchen müssen.



www.brain2doc.de am 19.12.2009


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