KV NO - Neue Allianz - altes Problem



Zu den KV-Wahlen in Nordrhein hat sich eine neue Allianz gebildet, die auf ihrer Homepage mit einzelnen Personen wirbt und zugleich die Logos von Hartmannbund, NAV-Virchow-Bund, Berufsverband Deutscher Internisten und Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte verwendet. Man kann daher davon ausgehen, dass diese Verbände hinter dem stehen, was auf dieser Internetseite veröffentlicht ist.

Mit dem Slogan „Unser Ziel ist es, die KV wieder zu einer schlagkräftigen Organisation aller Ärzte zu machen.“ dürfte klar sein, dass diese Allianz für den Erhalt der KV eintritt. Auf welchem Weg man seine Ziele am besten erreichen kann, ist eine Frage der persönlichen Präferenzen. Bei persönlichen Präferenzen gibt es kein richtig oder falsch, es handelt sich immer um individuelle Entscheidungen.

Manche versuchen ihre Ziele auf einem Weg im KV-System zu erreichen, andere versuchen es auf einem Weg ganz ohne KV. Ist man am Ende erfolgreich, spielt der Weg keine Rolle mehr. Der Erfolg hätte ex post Recht gegeben, die Ärzte würde es freuen.

Während der zu beschreitende Weg eine Frage der Präferenzen und damit nicht zu diskutieren ist, sieht das bei den Selektivverträgen ganz anders aus. Selbstverständlich kann man auch bei Selektivverträgen aus persönlichen Gründen dafür oder dagegen sein, ohne sich für die jeweilige Position rechtfertigen zu müssen. Aber wenn eine Gruppe von Ärzten, unterstützt von mehreren Berufsverbänden, eine Situation mangels ausreichender Sachkenntnis falsch einschätzt, und diese Fehleinschätzung auch noch voller Überzeugung gegenüber Dritten als richtig darstellt, dann bleibt nur festzustellen: Ihr habt von dieser Materie keine Ahnung.

Etwas nicht zu wissen, ist per se keine Schande. Man kann ja dazu hinzulernen und sein Wissen beim nächsten Mal einsetzen. Wenn dieses, bei der Gruppe offensichtlich fehlende, Wissen hingegen mittlerweile quasi schon zum Allgemeinwissen geworden ist, dann ist das Statement der Allianz irgendwo im Bereich zwischen Unvermögen und Unwillen anzusiedeln. Weder die eine noch die andere Variante lädt ein, diese Gruppierung bei den KV-Wahlen zu wählen.

Anlass dieser Kritik ist folgendes verlinktes Statement der Allianz zur hausarztzentrierten Versorgung:

73b tut weh !
Wir können es uns nicht leisten, die Existenz der KV`en (1) aufs Spiel zu setzen um uns in die totale wirtschaftliche Anhängigkeit (2) von Kassen zu begeben.
Dieser Preis für eine passager höhere Vergütung (3) in Selektivverträgen ist zu hoch.


Ad (1):
Es gibt für Ärzte keinen Grund an der Existenz einer KV festzuhalten, falls ihre Interessen durch andere Vertretungen gleichwertig oder besser vertreten werden. Wer trotzdem grundsätzlich an der KV festhalten möchte, der kann nur etwas anderes im Sinn haben. „Selektivverträge besiegeln das Ende der KVen und zerstören Macht und Einkommen ihrer Funktionäre.“ (Quelle) Ist es das, was diese Allianz tatsächlich im Schilde führt? Will sie die Macht und das Einkommen der Funktionäre, also die Pfründe, auf Kosten des einfachen Arztes sichern? Das würde ganz vieles erklären.

Ad (2):
Eine Abhängigkeit besteht immer dann, wenn man auf jemanden angewiesen ist. Die Frage ist an der Stelle, wer stärker von wem abhängt. Wie lange kommen die Patienten ohne Ärzte aus, ist die eine Frage. Und wie lange halten es die Ärzte ohne Honorare der Kassen aus, ist die andere Frage. Aus ökonomischer Sicht ist die Kombination der beiden Fragen leicht zu beantworten. Die Nachfrage nach ärztlicher Behandlung lässt sich niemals so lange aussitzen wie fehlendes Honorar. Damit hängen die Kassen von den Ärzten ab und nicht umgekehrt.

Der Vorteil von Selektivverträgen, im Speziellen von 73b, liegt in der Marktmacht, die die Ärzteschaft damit gewinnt.

Und weiter:

Bereits heute besteht ein Duopol, also jeweils ein Monopol (bzw. Oligopol, aber das macht hier keinen Unterschied) auf Anbieter- und Nachfragerseite. Schließt beispielsweise der HÄV einen Vertrag nach 73b, dann ersetzt er damit die KV in ihrer Monopolfunktion. Schlechter ist das für die Ärzteschaft erst einmal nicht, da lediglich KV durch HÄV substituiert wird. Während aber die KV eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts ist, also Anordnungen der Aufsichtsbehörde umzusetzen hat, und zugleich für den Sicherstellungsauftrag zuständig ist, für den sie eine bestimmte Menge an Geld von den Kassen erhalten hat, hat der HÄV eine völlig andere Position. Er ist kein Weisungsempfänger der Aufsichtsbehörde, er hat keinen Sicherstellungsauftrag für die hausärztliche Versorgung und er unterliegt bei der Aushandlung der Honorare keiner Budgetrestriktion.
Unterm Strich hat die Ärzteschaft bei Selektivverträgen deutlich mehr Freiheiten als im Kollektivvertrag.

(Quelle)

Ad (3):
Die „passager höhere Vergütung“ wird über die Vertragslaufzeit von drei Jahren gezahlt, die derzeit in 2012 bzw. 2013 endet. Würden sich die Ärzte der Allianz mit den täglichen Meldungen zu Honorareinbrüchen etc. intensiv beschäftigen, dann würden sie zweierlei feststellen können.

Das Honorar innerhalb des KV-System bricht von Jahr zu Jahr immer stärker weg. Um die gravierendsten Verwerfungen von gestern heute zu korrigieren, werden die Mittel erneut umverteilt, so dass morgen die nächste Gruppe unter gravierenden Verwerfungen zu leiden hat.

Das im Rahmen der 73b gezahlte Honorar wird für jeden Arzt und für jeden Patienten in derselben Höhe gezahlt. Zudem liegt der Fallwert in der Nähe eines angemessenen Honorars, während der Fallwert in der KV den wirtschaftlichen Exitus der Praxen einleitet.

Wer sich mit den Mitgliedern der Allianz für Nordrhein näher beschäftigt, mit ihren Verstrickungen und Verbindungen ins KV-System und wer sich die Postenvielfalt der beteiligten Multi-Funktionäre ansieht, den wird nichts mehr wundern. Hier kämpfen Funktionäre um ihre Posten und Pöstchen im KV-System. Es ist subjektiv nachvollziehbar, wenn Funktionäre ihre Posten nicht aufgeben wollen. Sollten Ärzte am KV-System festhalten, nur damit Ärztefunktionäre vom Kaliber „Allianz für Nordrhein“ ihrer wahren Leidenschaft als Blutsauger der Ärzteschaft fröhnen können?

Solche Funktionäre braucht kein Arzt. Und sollten sich deren Verbände nicht von diesen Funktionären distanzieren, dann ist deren Zeit ebenfalls abgelaufen.

www.brain2doc.de 5. Juli 2010


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