Will man etwas verändern, dann benötigt man zur Veränderung immer erst einmal die Fähigkeit, überhaupt etwas ändern zu können. Wenn Sie mit allem zufrieden sind, müssen Sie sich mit der Frage „Wozu (Markt-)Macht?“ nicht weiter beschäftigen.
Synonym für die Fähigkeit, etwas ändern zu können, ist in der Ökonomie die „Macht“. Immer dann, wenn es als Anbieter oder Nachfrager um die Durchsetzung von eigenen Zielen gegen die Interessen einer anderen Partei geht, spricht man von Markmacht. Marktmacht, um einen bestimmten Preis durchzusetzen, Marktmacht, um ein bestimmtes Verhandlungsergebnis durchzusetzen oder auch Marktmacht, um bestimmte Rahmenbedingungen durchzusetzen.
Nur wer die Macht hat einen Zustand zu verändern, hat die notwendige Voraussetzung, ihn auch verändern zu können. Macht lässt sich beispielsweise über ausreichend Geld oder über genügend Einfluss herleiten. Braucht es für eine angestrebte Veränderung eine Gesetzesänderung, dann benötigt man eine ganz besondere Form von Macht: Eine Mehrheit im Parlament.
Sofern man „angemessene Honorierung ärztlicher Leistungen“ als übergeordnetes Ziel der Ärzteschaft versteht, kann man dieses Ziel nur erreichen, wenn der Status quo verändert wird. Zur Veränderung benötigt die Ärzteschaft immer Macht, ansonsten ist sie eben machtlos. Dann können andere „Marktteilnehmer“, also beispielsweise Kassen, KVen und Politiker, den von ihnen präferierten Zustand, Festhalten am Status quo, beibehalten. Ärzte verfügen momentan nicht über genügend Macht, an der gegenwärtigen Honorarmisere etwas zu ändern. Nur wegen guter Argumente wird sich an der Honorarsituation nichts verändern. Ändern wird sich erst etwas, wenn sich die Ärzteschaft Macht verschafft und so die eigenen Ziele gegen Widerstand durchsetzen kann.
Genau das formulierte der Gründer des Hartmannbundes, Dr. Hermann Hartmann, vor über 100 Jahren wie folgt: "Lasst uns … eine feste, zielbewusste Organisation schaffen zum Zwecke einer energischen Vertretung unserer aufs Äußerste gefährdeten Interessen! Schließen wir uns fest zusammen, der Einzelne ist nichts, alle zusammen sind wir eine Macht."
Ganz im Sinne von Hartmann handeln derzeit der Hausärzteverband, MEDI, Ärztegenossenschaften und NAV-Virchowbund, indem sie mit Selektivverträgen die Interessen der Ärzte vertreten. Diese Verbände haben erkannt, dass sie ohne Marktmacht ihre Ziele nicht durchsetzen können.
Andere Gruppierungen, die sich häufig genug in der Öffentlichkeit lediglich „für Kostenerstattung“ aussprechen, ohne mitzuteilen, wie dieses Ziel strategisch durchgesetzt werden kann, wollen sich mit der Frage nach Marktmacht nicht einmal beschäftigen. Wer ignoriert, dass man zur Durchsetzung seiner Interessen auch die notwendige Macht besitzen muss, der muss sich schon fragen lassen, in welcher Welt er denn lebt. Wenn man sehr gut situiert ist, dann kann man sich mal einen Fehlgriff erlauben. Kämpft man ums nackte Überleben, sollte man offensichtlich nicht zielführende Aktionen wohl besser unterlassen.
Gemessen an dem Ziel von Hartmann, eine „energische Vertretung“ zu schaffen, zählen Gruppierungen, die die Machtfrage ignorieren, im engeren Sinne nicht zu den ärztlichen Interessenvertretungen. Falls es ausreichen würde, lediglich „für Kostenerstattung“ zu sein, um eine angemessene Honorierung ärztlicher Leistungen zu erhalten, dann hätte die Ärzteschaft schon seit langer Zeit angemessene Honorare. Kostenerstattung als Wahlleistung für Patienten steht nämlich seit Jahren im Gesetz (SGB V § 13).
Da die Ärzteschaft derzeit meilenweit von einer angemessenen Honorierung entfernt ist, kann alleine „für Kostenerstattung“ zu sein nicht die Lösung für die Ärzteschaft sein. Wer ausschließlich auf die marktschreierische Parole „für Kostenerstattung“ setzt, ohne mitzuteilen oder mitteilen zu können, wie er das durchsetzen will, der unterscheidet sich im Ergebnis nicht von einem notorischen Querulanten. Und notorische Querulanten lassen sich von Sachargumenten nicht beeindrucken. Man sollte daher nicht über Gebühr Zeit in die Auseinandersetzung mit ihnen investieren.
Aber gelegentlich auf den fehlenden Realitätsbezug solcher Gruppierungen hinzuweisen, kann ja nicht schaden. Vielleicht hilft es dem einen oder anderen Arzt, sich eine ärztliche Interessenvertretung zu suchen, die ganz im Geiste von Hermann Hartmann aktiv ist.
Der vielfache und vielstimmige Ruf der Vertragsärzte nach Kostenerstattung als Regelfall verhallt seit Jahren ungehört, genau wie die Forderung nach einer angemessenen Honorierung. Es fehlte den Ärzten an Marktmacht, das Scheitern war vorprogrammiert. Warum sollte der Gesetzgeber ein, aus seiner Sicht fast perfekt, funktionierendes Verfahren aufgeben und durch ein System der Kostenerstattung ersetzen? Ein Verfahren, bei dem die Kosten aus Sicht der Kassen und Politik beherrschbar erscheinen, gegen ein anderes Verfahren, wo man wahrscheinlich von steigenden Kosten ausgehen darf, tauschen? Ohne durch die „Macht des Faktischen“, alternativ die Marktmacht der Ärzteschaft, dazu gezwungen zu werden, wird der Gesetzgeber an der für ihn besseren Variante festhalten – dem Sachleistungssystem.
Potente berufspolitische Interessenvertretungen und eine Hoffnungsgemeinschaft unterscheiden sich u. a. in ihrer Marktmacht. Eine berufspolitische Interessenvertretung ohne Marktmacht hebt sich nicht wesentlich von einer Hoffnungsgemeinschaft ab. Es gibt immer Menschen, denen das Gefühl ausreicht, Mitglied einer größeren Gruppe zu sein. Wer als Arzt dagegen aktiv etwas an den herrschenden Zuständen ändern will, der sollte sich eine berufspolitische Interessenvertretung suchen, die erkannt hat, dass ohne Marktmacht nichts geht. Und echte berufspolitische Interessenvertretungen sollten sich von Zwischenrufen aus Hoffnungsgemeinschaften nicht bremsen lassen.
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