So steht es im Koalitionsvertrag:
„Wir wollen die Transparenz für Ärztinnen und Ärzte sowie Versicherte erhöhen. Deshalb wollen wir die Möglichkeiten der Kostenerstattung ausweiten. Es dürfen dem Versicherten durch die Wahl der Kostenerstattung keine zusätzlichen Kosten entstehen.“
Falls Sie es in der Schnelle überlesen haben sollten, hier der wichtigste Satz nochmal:
| "Es dürfen dem Versicherten durch die Wahl der Kostenerstattung keine zusätzlichen Kosten entstehen.“ |
Kostenerstattung
Kostenerstattung, das liest sich auf Anhieb erstmal nicht schlecht, oder? An der Stelle werden die Protagonisten der Kostenerstattung jubeln - vermutlich etwas zu früh. Denn “die Möglichkeiten ausweiten” bedeutet, dass man vom Status quo (Wahlrecht des Patienten auf Kostenerstattung) ausgeht und da mehr Spielraum schaffen will. Mit dem Zusatz “keine zusätzlichen Kosten” für den Versicherten fällt alles wieder in sich zusammen. Das bedeutet nichts anderes, als dass die Summe der per Kostenerstattung aufgelaufenen Kosten nicht über den Kosten im Sachleistungssystem liegen darf.
Zum Beispiel ein Gynäkologe in Rheinland-Pfalz: Ob der Gynäkologe im Sachleistungssystem über das RLV 10,75 pauschal für das Quartal bekommt oder die Patientin bei Kostenerstattung dreimal im Quartal kommt, wobei bei jedem Besuch Ultraschall und körperliche Untersuchung erbracht und per Rechnung einzeln aufgeführt werden, macht abrechnungstechnisch keinen Unterschied. Denn die Nebenbedingung lautet: Nicht teurer. Also stehen 10,75 Euro fest und die Einzelleistungen müssen im Preis floaten.
Oder aber die Nebenbedingung wird aufgehoben. Dann müsste jemand zusätzliche Mittel zur Finanzierung dieser Leistungen bereitstellen. Sicher ist: Der Versicherte wird nicht mehr zu zahlen haben.
Eigentlich stellt dies gegenüber dem heutigen System sogar eine Verschlechterung dar. Denn derzeit ist nicht verboten, dass auf den Versicherten bei Kostenerstattung höhere Kosten zukommen.
CDU und FDP haben also im Koalitionsvertrag vereinbart, daß das, was die Befürworter via Kostenerstattung brauchen, nämlich ein höheres Honorar, aus Sicht des Gesetzgebers NICHT KOMMEN WIRD.
Was im Koalitionsvertrag sonst noch so zur Zukunft des Gesundheitswesens steht lesen Sie in unserer Übersetzungshilfe.
(C) www.brain2doc.de 13.12.2009