Noch insuffizienter als der BHÄV? Unmöglich!
Was der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) am 21.11.2009 in seinen Politischen Leitsätzen veröffentlicht hat, lässt die Frage aufkommen, in welcher Welt der BHÄV lebt. Es sind eher Leidsätze.
Man gewinnt nicht zwangsläufig den Eindruck, als ob die Autoren der Politischen Leitsätze mit den realen Gegebenheiten in Deutschland vertraut sind. Schon der erste Leitsatz „Erhalt des solidarischen Gesundheitswesens“, in dem unbegrenzt ärztliche Leistungen für jedermann bei jeder Erkrankung gefordert werden, lässt nur den Schluss zu, dass der BHÄV nicht einmal ansatzweise die Basics der Ökonomie verstanden haben kann. Keine Ahnung zu haben ist keine Schande. Aber nichts hinzu zu lernen bzw. hinzu lernen zu wollen, das tut weh. Natürlich nur, falls man überhaupt noch Einschläge bemerkt.
Völlig unbelastet von ökonomischen Kenntnissen wäre übrigens auch eine plausible Erklärung dafür, dass der BHÄV jetzt zum vierten Mal nacheinander eine strategisch suboptimale Entscheidung trifft. Denn nur wenn man keine Ahnung hat, und zudem auch nicht in der Lage ist aus eigenen Fehlern zu lernen, kann es einem passieren, den gleichen Fehler zum vierten Mal zu machen. Die vorhergehenden drei Entscheidungen, bei denen der BHÄV kraft seiner nicht vorhandenen ökonomischen Kompetenz suboptimal agierte, betrafen folgende drei Situationen:
| Nach Nürnberg (Anfang 2008) hatte der BHÄV das Ziel der kollektiven Zulassungsrückgabe verfolgt. Statt sich auf bestimmte Regionen und erreichbare (und zugleich ausreichende) Quoten zu beschränken, sollte in jeder Region Bayerns das Quorum erfüllt werden. Wer Bayern ein wenig kennt, der wird sich kaum gewundert haben, dass der Bezirk mit München diese Quote nicht erreichen wird. Chance vertan. |
| Der BHÄV hätte über die ICD-Codierung die Kassen zum Abschluss von Verträgen zwingen können. Der BHÄV hat es im Herbst 2008 (vielleicht) versucht, ist aber nicht zum Ziel gekommen. Chance vertan. |
| Bei der HzV hätten die Hausärzte im Frühjahr 2009 über die Abwerbung von Kassenpatienten bei anderen Kassen und einem aktiven Marketing für die AOK alle anderen Kassen zum Abschluss von HzV-Verträgen zwingen können. Unter anderem das suboptimale Vorgehen der Hausärzte in Erlangen hat dazu beigetragen, das Vorhaben grandios scheitern lassen. Chance vertan. |
Die Kassen haben, trotz gesetzlicher Frist zum Abschluss, keine termingerechten Verträge zur HzV geschlossen und sich mittels Schiedsamtverfahren über die Bundestagswahl gerettet. Abgesehen davon, dass der ehemalige Vorsitzende des 6. Senats des Bundessozialgerichts, Dr. Engelmann, zumindest für einige Schiedsverfahren zuständig ist, besteht in Bayern wegen der Meistbegünstigungsklausel noch die Gefahr, dass die für die AOK ausgehandelten Honorare fallen könnten. Eine komfortable Situation des BHÄV sieht anders aus.
Momentan hat der BHÄV, vermutlich nur noch für einen begrenzten Zeitraum, die Möglichkeit, die über den §73b per Gesetz zugewiesene Marktmacht einzusetzen, um damit alle Patienten in die 73b zu bringen. [Das Potenzial ist für MEDI/HÄV in BW identisch.]
Statt sich mit aller Kraft zu bemühen, die Monopolmacht so einzusetzen, dass am Ende jeder hausärztliche Patient in Bayern in der HzV eingeschrieben ist, gibt der BHÄV „Politische Leitsätze“ heraus.
So kann man auch Prioritäten setzen, auch wenn man mit solch einem wenig rationalen Verhalten Freund und Feind eher verblüfft. Da werden in den Politischen Leitsätzen u. a. rein ökonomische Fragestellungen behandelt. Als ob der BHÄV auf dem Gebiet irgendeine Expertise vorzuweisen hätte, die mehr als mitleidiges Lächeln hervorrufen würde. Si tacuisses.
Man beschäftigt sich in den Politischen Leitsätzen auch mit der KV. Das ist, oder wäre, eine überflüssige Aktivität. Zumindest dann, wenn der BHÄV mit der ihm gesetzlich zugewiesenen Monopolmacht adäquat umgehen könnte. Denn würde der BHÄV seine vom Gesetzgeber gewollte Monopolmacht für die abzuschließenden Hausarztverträge einsetzen, wäre die KV so lange auf den Reaktionsmodus festgelegt, bis sie abgeschafft wäre.
Ob die KV etwas tun oder lassen würde, es hätte null Einfluss auf die Hausärzte.
Nahezu jedes Wirtschaftssubjekt versucht die Spielregeln des Wettbewerbs möglichst auszubremsen, um Monopole oder Kartelle zu bilden – falls es den Hauch einer Chance zu solch einer Gelegenheit hat. Beispiele für Kartelle resp. Monopole, bei denen die Teilnehmer ihre Monopolmacht zur eigenen Nutzensteigerung einsetzen, sind die OPEC, die Zementindustrie, Microsoft oder die Chemieindustrie bei bestimmten Produkten. Das Ziel der Wirtschaftssubjekte ist dabei immer, sich selbst über die Monopolmacht gegenüber dem Ausgangszustand besser zu stellen (höhere Gewinne, größere Marktanteile, ….).
Da eine solche Vorgehensweise zwar für die Kartellmitglieder von Vorteil wäre, aber für eine Volkswirtschaft von Nachteil, versucht der Gesetzgeber solche Kartelle zu zerschlagen und die Bildung von Monopolen zu verhindern. Im Kartell- bzw. Wettbewerbsrecht sind die Details geregelt.
Nun hat der Gesetzgeber, vorbereitet vom BMG, in seiner unendlichen Weisheit und auf Drängen des Landes Bayern, das wiederum vom BHÄV gedrängt wurde, beschlossen, den § 73b in seiner derzeitigen Form aufzunehmen. Gemäß der Rechtslage kann maximal eine einzige regionale Interessenvertretung der Hausärzte mit den Kassen Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung eingehen. In Bayern war es der BHÄV, in BW ist es die Kooperation aus MEDI und HÄV.
Bei einer Teilnahmequote von 80% aller Hausärzte einer Region an diesen Verträgen stellt sich nicht einmal mehr ansatzweise die Frage, ob es sich um ein Monopol handelt oder nicht. Es ist ein Monopol.
Gemäß Monopoltheorie können Monopolisten auf der Anbieterseite sehr viel höhere Preise als in einem Polypol durchsetzen. Der Monopolpreis liegt typischerweise deutlich über dem Marktpreis. Eine der wichtigsten Punkte, die ein Monopolist durchsetzen kann, sind also höhere Preise für seine Produkte oder Dienstleistungen.
Ausgelöst durch das Nachfragemonopol der Kassen hatte das Bundeskartellamt u. a. schon beim letzten Reformgesetz von Ulla Schmidt seine Zuständigkeit für die GKV eingefordert – und wurde abgewiesen. Sozialrecht stand über dem Wettbewerbsrecht.
Der BHÄV hat derzeit noch eine sogar gesetzlich abgesicherte Monopolstellung, um die ihn die Mehrheit aller Wirtschaftssubjekte beneiden würde. Aber er setzt sie nicht ein! Warum er sie für seine Klientel, die Hausärzte in Bayern, nicht einsetzt, das wissen außer dem BHÄV nur noch die Götter. Jeder Wirtschaftsstudent ab dem zweiten Semester hätte in einer Prüfung auf ein völlig anderes Verhalten des BHÄV getippt.
Solange Hausärzte ihre Patienten für eine Pauschale von rund 40€ pro Quartal behandeln müssen, sollte kein Arzt auch nur ansatzweise ein schlechtes Gewissen haben, wenn der BHÄV seine Monopolmacht dazu einsetzen würde, um für die Hausärzte in die Nähe eines angemessenen Honorars von rund 80€ zu kommen.
Auf die 40€ wurden die Hausärzte mittels der Regelungen des SGB V und unter Zuhilfenahme der dazu ermächtigten KVen gedrückt. Wer lesen und rechnen kann der weiß, dass 40€ für 12 Wochen Behandlung nicht kostendeckend sein können. Sich über die Monopolmacht von einem, mit großem Abstand, nicht ausreichenden Preis in die Nähe eines Marktpreises zu verändern, das wäre sinnvoll. Oder würden Sie als Hausarzt darauf bestehen, auch weiterhin zu nicht kostendeckenden Honoraren zu arbeiten, weil - ja warum eigentlich?
Statt in dieser Richtung aktiv zu werden, kümmert sich der BHÄV lieber um nachrangige Themen. Verstehen Sie das? Was glaubt man beim BHÄV wohl, wie lange man noch die Möglichkeit hat, die über den SGB V § 73 b zugewiesene Monopolmacht einsetzen zu können? Nur wenn der BHÄV nicht das Ziel hätte, für seine Mitglieder eine angemessene Honorierung zu erreichen, wäre ein Verzicht auf die Ausübung seiner ihm vom Gesetz zugewiesenen Monopolmacht zu erklären.
Hat der BHÄV etwa nicht das Ziel, ein angemessenes Honorar für die ärztliche Leistung durchzusetzen? Sollte das der Fall sein, bei der speziellen Nutzenfunktion des BHÄV kann man offensichtlich selbst größte Absonderlichkeiten nicht vorab als „das wird doch niemand machen, der noch alle Tassen im Schrank hat“ ausschließen, dann werden die Hausärzte auch noch zu noch niedrigeren Honoraren als 40€ arbeiten.
Abgesehen vom Bundeskartellamt gibt es eine ganz breite Allianz von Personen, Parteien und Gruppierungen, die das Monopol des BHÄV beim 73b brechen wollen. Staatssekretär Bahr, von Hause aus Volkswirt, hat dies, sofern man zwischen den Zeilen seines Interviews beim änd liest, auch so kundgetan.
Statement 1: Der Koalitionsvertrag sieht vor, den 73b in seiner derzeitigen Form beizubehalten.
Statement 2: Wir werden die ausgehandelten Inhalte des Koalitionsvertrages umsetzen.
Und im Koalitionsvertrag steht unzweideutig zu lesen, dass das Wettbewerbsrecht im Bereich der GKV Anwendung finden soll.
Und jetzt aufgepasst, lieber BHÄV: Sobald ein entsprechendes Gesetz in Kraft tritt, ist die Monopolmacht des BHÄV in Bayern und von MEDI/HÄV in BW deutlich begrenzt. Dass der BHÄV eine angemessene Honorierung ohne Monopolmacht durchsetzen würde, das könnte erst was am St.-Nimmerleinstag werden. Oder würden Sie von jemandem, der nicht weiß wie man Monopolmacht einsetzt, etwa erwarten, dass er die viel schwierigere Aufgabe angemessene Honorare auf anderem Wege durchzusetzen bewältigt, wenn er nicht einmal die einfachste aller Aufgaben, den vom Gesetzgeber auf die Torlinie gelegten §73b-Ball in ein leeres Tor zu schieben, beherrscht?
Herzlichen Glückwunsch an den BHÄV, auch diese vierte Chance ist auf dem besten Wege, vom BHÄV nicht genutzt zu werden.
Um beim Fußball zu bleiben: Es steht unentschieden und in den letzten Spielsekunden schenkt der Schiri dem BHÄV einen Elfmeter. Alle gegnerischen Spieler inklusive Torwart sind vom Platz gestellt und der Rückenwind treibt den Ball fast von ganz alleine ins gegnerische Tor. Nach der Freigabe durch den Schiri läuft der Spieler des BHÄV an - und nimmt dann den Ball in die Hände. Dem Schiri bleibt gar nichts anderes übrig, als das Spiel abzupfeifen. Absichtliches Handspiel, eine Regel, die jeder kennt, muss bestraft werden.
Angenommen, alle Zuschauerplätze im Stadion wären mit Hausärzten besetzt. Was hätten die Hausärzte wohl mit der Mannschaft BHÄV gemacht, falls man mit einem Sieg in diesem Spiel das wirtschaftliche Überleben der Hausärzte hätte sichern können?
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