Die DAK unter echtem Druck
Was dem Einen sein Leid ist dem Anderen seine Freud, so könnte man die aktuellen Probleme der DAK und ihre potenziellen Auswirkungen auf die Ärzteschaft zutreffend beschreiben.
Wegen 8 € im Monat verlassen die Versicherten in Scharen ihre bisherige Kasse. Für die DAK hat das katastrophale Folgen, ihr brechen die Einnahmen weg. Für die Ärzteschaft heißt die Botschaft: Versicherte sind immer bereit, ihren Nutzen zu steigern – falls sie einen entsprechenden Anlass haben.
Kann es für die Hausärzte noch bessere Voraussetzungen geben, um Patienten für die hausarztzentrierte Versorgung nach SGB V § 73 b zu gewinnen? Bei 73b sparen die Patienten beispielsweise Zuzahlungen bei Medikamenten oder sie erhalten Mehrleistungen ohne Zusatzkosten wie routinemäßige Gesundheitschecks oder Hautscreeninguntersuchungen. Da auch der Hausarzt bei 73b-Patienten seinen Nutzen erheblich steigern kann, hat er ein Eigeninteresse, Patienten über die hausarztzentrierte Versorgung zu informieren.
Patienten verhalten sich rational, daher die Abwanderungswelle. Demzufolge werden die Patienten auch bei der hausarztzentrierten Versorgung mitmachen, sofern sie davon Kenntnis haben. Hier kommen die Hausärzte ins Spiel. Ein Hausarzt hat hervorragende Möglichkeiten, Patienten die Vorteile der hausarztzentrierten Versorgung vorzustellen. 50.000 Hausärzte informieren, das wäre kaum noch zu steigern. Nur wenn Kassen schon in nennenswertem Umfange Selektivverträge für Fachärzte anbieten würden, dann könnten am Ende rund 100.000 Arztpraxen Patienten gezielt informieren. Wenn eine Gruppe gezielt etwas unternimmt bzw. unterlässt, dann ist das nichts anderes als die Ausübung von Marktmacht.
Den Hausärzten wird derzeit diese Möglichkeit auf dem Präsentierteller angeboten. Die DAK hat sogar ganz unfreiwillig einen riesigen Tusch spendiert, um auf die wirtschaftlichen Aspekte von Mitgliedschaften in bestimmten Kassen aufmerksam zu machen. Für die DAK würde das Ausüben von Marktmacht derzeit unerwünschte Folgen haben. Aber was wäre wenn die DAK beispielsweise attraktive Selektivverträge nach 73b und 73c, und zwar für alle Facharztgruppen, anbieten würde? Wer weiß, ob man mit ausreichend Anreizen die Wanderungsbewegung nicht nur stoppen sondern vielleicht sogar eine Richtungsumkehr herbeiführen könnte. Aber dazu müssten sowohl die Ärzte als auch die Kassen Handlungsbedarf erkennen.
Es liegt ausschließlich an den Kassen, in welche Richtung die Patienten wandern. Und es liegt an den Ärzten, auf welche Dimension der Wanderungsstrom anschwillt. Auf die Richtung der Wanderungsbewegung nehmen die Kassen mit ihren jeweiligen Angeboten Einfluss, da üben sie ihre Marktmacht aus. Auf die Breite des Wanderungsstroms könnten dagegen die Ärzte enormen Einfluss ausüben. Einfluss zu nehmen bedeutete in dem Falle nichts anderes als die Ausübung von Marktmacht.
Würde die Ärzteschaft auf solch einem Wege ihre zwar vorhandene aber bisher nicht genutzte Marktmacht demonstrieren, sie wäre ab dem Zeitpunkt sofort für die Kassen ein Verhandlungspartner auf Augenhöhe.
www.brain2doc.de am 17. März 2010