Die AOK nennt sie „Schlacht aller Schlachten“ - oder handelt es sich um eine Nebelkerze?

In der Veranstaltung „AOK im Dialog” bezeichnet der stellvertretende AOK-Chef von BW, Dr. Christopher Hermann, die Auseinandersetzung im Bewertungsausschuss um die Bereinigung der Gesamtvergütung wegen § 73er Verträgen als “Schlacht aller Schlachten”.

In der zugehörigen Meldung des änd finden sich einige interessante Aussagen, die es zu erwähnen lohnt:

* Die “Schlacht aller Schlachten” wird um nichts anderes als um Geld geführt. Glückwunsch an die Ärzteschaft, jetzt ist ihr Kernthema ganz oben auf der Tagesordnung angekommen.
* Die AOK will explizit nicht mehr nur eine Verbesserung der Versorgung bei Selektivverträgen sondern auch eine Verbesserung der Situation der Ärzte. Zitat: „Wir müssen als Kasse auch dem Umstand Rechnung tragen, dass sich ein großer Teil der Ärzte im KV-System nicht wohl und nicht gut vergütet fühlt.”
* Die AOK konstatiert als Folge der Stimmung bei den Niedergelassenen: “Fehlender Nachwuchs, eine Überalterung der niedergelassenen Ärzte und Burnout-Erscheinungen in den Praxen.”

Das Pferd von hinten aufgezäumt bedeutet dies für die Hausärzte folgendes: Die Kassen wissen, dass die Hausärzte besser vergütet werden müssen. Bleibt das aus, geht die hausärztliche Versorgung heutiger Prägung den Bach runter. Diese Botschaft ist bei den Kassen angekommen! Lösen lässt sich das nur, indem Hausärzte besser vergütet werden.

An der Stelle etwas zu den ökonomischen Aspekten einer “Bereinigung der Gesamtvergütung”. Die Materie ist einerseits knochentrocken. Andererseits ist es überaus wichtig, die Auswirkungen einer Bereinigung der Gesamtvergütung selbst verstanden zu haben und dies auch noch anderen erklären zu können. Im Weiteren die Erklärung an einem sehr stark vereinfachten Modell. Deutlich werden die Auswirkungen dann, wenn man in dem Modell die jeweiligen Extremwerte anfährt.

Es gibt zwei grundsätzliche Möglichkeiten, wie eine Bereinigung der Gesamtvergütung erfolgt. Möglichkeit A, die Bereinigung für Verträge nach 73b findet nur im Hausarzttopf statt. Möglichkeit B, die Bereinigung wird durchgeführt, bevor überhaupt eine Topftrennung erfolgt ist. [Wann und wie die Aufteilung in die Töpfe stattfindet, ist von KV zu KV nicht einheitlich geregelt und spielt für das Modell keine Rolle.]

Fall A: Bereinigung von Verträgen nach § 73 b ausschließlich im Hausarzttopf


1. Extremwert:
Exakte Bereinigung des Topfes um den Fallwert eines hausärztlichen Patienten.

Konsequenzen:
Damit Hausärzte über 73b zukünftig 80Euro, statt 35 Euro über die KV, erhalten, muss die Kasse 45 Euro pro eingeschriebenem Patient zusätzlich zahlen.
Ergebnis: Ausgaben der Kassen für ambulante Versorgung steigen deutlich an. Die KV verliert “nur” Umsatz, die Fallwerte etc. bleiben gleich.

2. Extremwert: Vollständige Bereinigung des Topfes um den Wert des 73b, also 80 Euro.

Konsequenzen:
Wären alle AOK-Patienten bei der HzV eingeschrieben, dann würde die AOK als erste Kasse den Topf der KV für Hausärzte komplett leeren.
Ergebnisse:

Die AOK müsste für 73b kein zusätzliches Geld in die Hand nehmen, da alle Forderungen aus der Gesamtvergütung beglichen wären. Andere Kassen würden quasi für die AOK-Patienten mitzahlen - und für die eigenen Patienten stünde bei der KV kein Geld mehr zur Verfügung. Der HA-Topf wäre durch die AOK komplett geleert worden.

Die Hausärzte würden ausschließlich AOK-Patienten behandeln, für alle anderen erhielten sie ja kein Geld mehr.

Alle anderen Kassen würden sich das nicht gefallen lassen. Nachziehen können sie ja nicht mehr, da die Gesamtvergütung durch den Ersten, die AOK, schon aufgebraucht wäre.

Das System wäre an der Stelle sofort an die Wand gefahren.

Fall B: Bereinigung von Verträgen nach 73b zu Lasten von Haus- und von Fachärzten


1. Extremwert:
Exakte Bereinigung des Topfes um den Fallwert eines hausärztlichen Patienten.
Konsequenzen: siehe Fall A

2. Extremwert: Vollständige Bereinigung des Topfes um den Wert des 73b, also 80 Euro.
Konsequenzen:
Wären alle AOK-Patienten bei der HzV eingeschrieben, dann würde die AOK als erste Kasse die zur Aufteilung in HA- bzw. FA-Topf stehende restliche Gesamtvergütung deutlich schmälern

Die AOK müsste für 73b kein zusätzliches Geld in die Hand nehmen, da alle Forderungen aus der Gesamtvergütung beglichen wären. Sowohl für die hausärztlichen Patienten der anderen Kassen als auch für die fachärztlichen Patienten ALLER Kassen, also auch der AOK, stünden geringere Geldmittel zur Verfügung.

Das System würde nicht sofort kollabieren.

Die hausärztlichen Patienten, die nicht der AOK angehören, würden schlechter behandelt werden. Die Konsequenz wäre, dass die Patienten zur AOK wechseln würden. Am Ende des Prozesses wären 100% aller Patienten bei der AOK. Damit wiederum würden die hausärztlichen Patienten die Gesamtvergütung so weit schmälern, dass es keine Mittel mehr gäbe, um überhaupt noch einen Facharztopf zu bilden.

Die ambulante fachärztliche Versorgung wäre tot - allerdings dauert der Prozess eine gewisse Zeit.

Das System wäre nach einer gewissen Vorlaufphase ebenfalls an die Wand gefahren.

Schlussfolgerungen:


Vorbemerkung:
Dass die Beteiligten (Kassen, Politiker, Funktionäre) vermutlich alles Mögliche sagen, abgesehen von der Wahrheit, ändert nichts an den Fakten. Lässt man die Nebelkerzen beiseite, ist das Ergebnis trivial.

Die Kassen könn(t)en derzeit (aber nur in sehr limitierten Umfange) die Gesamtvergütung stärker bereinigen, als es dem Fallwert eines hausärztlichen Falles bei der KV entspricht. Das funktioniert in kleinerem Umfange nur deshalb, weil die Verluste an anderer Stelle nicht so richtig spürbar sind. Dies ist nur bei dem derzeitigen Honorarchaos, wo sich kein KV-Arzt sicher sein kann, ob er nun mehr oder weniger für eine Behandlung bekommen hat als vor einem Jahr, möglich.

In dem Augenblick, wo ALLE Kassen, und damit im Extremfalle 100% aller hausärztlichen Patienten, gleich verfahren, klappt eine Bereinigung um mehr als den hausärztlichen Fallwert von 35 Euro nicht mehr!

Daraus folgt, dass die Kassen auf Dauer wirklich zusätzliches Geld in die Hand nehmen müssen, um höhere Honorare als im KV-System zu zahlen. An der Stelle macht es überhaupt keinen Unterschied, ob eine Kasse die Gesamtvergütung um 35 Euro pro Fall bereinigt und die nächsten 45 Euro zusätzlich zahlt. Oder ob die Kasse um 80 Euro bereinigt und den Topf der Fachärzte mit zusätzlichen Mitteln völlig neu auffüllen muss.

Unterm Strich wird es für die Kassen deutlich teurer. Es wird übrigens auch deswegen teurer, weil die Verwaltungskosten deutlich ansteigen (müssen!).

Damit geht es im Bewertungsausschuss bei der “Schlacht aller Schlachten” entweder nicht um die Frage der Bereinigung der Gesamtvergütung oder die Beteiligten hätten das, was ich oben skizziert habe, nicht verstanden. Wenn es aber nicht um die Frage der Bereinigung geht, weil diese Frage aus ökonomischer Sicht völlig irrelevant ist, dann geht es vermutlich um die Frage, wie die zukünftige ambulante Gesundheitsversorgung aussehen soll. Wie viel Geld soll in den ambulanten Sektor fließen? Woher soll dieses Geld kommen? Kann man an anderer Stelle Mittel abzweigen? Wie verkauft man eine Lösung, egal welche, der Politik? Und wie verkauft man Beitragserhöhungen den Versicherten? Das sind die Fragen, die die Kassen erst intern und später mit allen anderen zu klären haben. Ökonomie und Strategie in Reinform.

Es geht dabei ausschließlich ums Geld. Und die Verteilung von Geld ist ein rein ökonomische Aufgabenstellung, auch wenn ärztliche Funktionäre traditionell anderer Auffassung sind. Sollten es die Ärzte auch zukünftig nicht schaffen, ökonomische Fragestellungen auch mit dem Handwerkszeug der Ökonomen bearbeiten zu lassen, werden die Ärzte auch in Zukunft immer wieder den Kürzeren ziehen.

P.S. Die obigen Ausführungen beschäftigen sich mit Hausärzten. Nur für Hausärzte wurden bisher in nennenswertem Umfange Verträge nach § 73 geschlossen. Für die Fachärzte ist das Szenario uneingeschränkt übertragbar.

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