KV Nordrhein will nichts und Ärztekammer Nordrhein kann nichts...

zum Honorardesaster bei den niedergelassenen Ärzten sagen.

Arzt, womit hast Du solche Interessenvertretungen verdient?

Da hat ein Arzt einen Termin beim Kammerpräsidenten plus Stellvertreter vereinbart, um Zahlen, Daten und Fakten zur Honorarsituation niedergelassener Ärzte zu präsentieren. Schon dass die Ärztekammer Nordrhein nicht selbst auf eigene Unterlagen zurückgreifen kann, um sich ein Bild von der finanziellen Situation der niedergelassenen Ärzte machen zu können, ist unterirdsich.

Der Termin wurde vor Wochen vereinbart, früher ging es bei der Kammer nicht. Den Termin jetzt eine Woche vorher abzusagen, das ist hammerhart.

Die Begründung für die Absage könnte dabei direkt dem „Hauptmann von Köpenick” entnommen sein:

„Aufgrund des Gesprächsgegenstandes “Honorarreform der niedergelassenen Ärztinnnen und Ärzte” hat die Ärztekammer Nordrhein sich bemüht, einen Gesprächspartner der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein für den Gesprächstermin hinzuzugewinnen. Leider besteht seitens der KVNo keine Bereitschaft, ein solches Gespräch durchzuführen.

Wir müssen Ihnen daher bedauerlicherweise mitteilen, dass die Ärztekammer Nordrhein unter diesen Voraussetzungen die Zuständigkeit für den Beratungsgegenstand für nicht mehr gegeben sieht und das Gespräch daher hiermit leider absagen muss.”

Ein Arzt, der sich wegen der von der KV Nordrhein zu verantwortenden Honorarsituation an die dortige Ärztekammer wendet um das Thema bei seiner "Interessenvertretung" vorzustellen, weil die KV offenkundig alles für völlig in Ordnung befindet, erhält von der Kammer eine Absage der Zusage. Begründung: Weil die KVNo über das Thema nicht reden will, fühlt sich die ÄKNo nicht zuständig.

Ganz ehrlich, Herr Prof. Hoppe und Herr Zimmer: Hat die Ärztekammer in Nordrhein noch alle Tassen im Schrank? Die Ärzte beklagen sich über verheerende wirtschaftliche Bedingungen, nicht nur in Nordrhein sondern in ganz Deutschland, und der ÄKNo fällt nichts Besseres ein, als ihre Nicht-Zuständigkeit zu erklären?

An wen soll sich denn ein Arzt wenden, wenn nicht an die ÄKNo? An den Papst?

Im Heilberufsgesetz steht in § 6 Abs. 1 Ziffer 7:
Aufgaben der Kammern sind die beruflichen Belange der Kammerangehörigen wahrzunehmen.
Gehört es für die ÄKNo zu den beruflichen Belangen eines Arztes, wenn Ärzte für ihre Arbeit systematisch unzureichend honoriert werden? Falls ja, dann fällt die Thematik in die Zuständigkeit der ÄKNo. Sollten der Präsident, das Präsidium sowie die Vertreterversammlung der ÄKNo hingegen unisono der Auffassung sein, dass eine systematisch unzureichende Honorierung ärztlicher Arbeit als „nicht zu den beruflichen Belangen zählend” zu deklarieren ist, dann sei die Frage gestattet, wie man ohne Rückgrat noch aufrecht durchs Leben kommt.

Der aufmerksame Leser weiß Bescheid: da steht nichts von Interessenvertretung, na gut. Da steht nur Belange. Aber ein Belang ist es doch auch, oder?

Die Präsentation, anhand derer man sich mit allen notwendigen Zahlen, Daten und Fakten zur wirtschaftlichen Situation bei niedergelassenen Ärzten ansehen kann, ist hier auf brain2doc.de eingestellt. [1.118 KB] Wir können durchaus nachvollziehen, dass es viel einfacher ist, ein Problem zu ignorieren bzw. auszusitzen als sich um die Belange der Kammerangehörigen zu kümmern.

Allerdings hätten Kammermitglieder mit solchen Präferenzen allen Ärzten einen guten Dienst erwiesen, sich nicht in die Vertreterversammlungen wählen zu lassen sowie Ämter zu übernehmen.

Vorgebliche Interessenvertreter der Ärzteschaft, die an nahezu allen wichtigen Schaltstellen inner- und außerhalb des KV-Systems sitzen und sich selbst völlig ungeniert auf Kosten von Otto Normalarzt bereichern, gibt es offenkundig in Hülle und Fülle. Man nennt sie „die Schabowskis”.

Es ist allerhöchste Zeit, zu den vielen Schabowskis einen würdigen Nachfolger Hermann Hartmanns als Kontrastprogramm anzubieten. KV und ÄK haben deutlich gemacht, dass sie wohl nur als Lieferanten von Schabowskis in Frage kommen.

(C) www.brain2doc.de