KBV schleust Virus in die Arztsoftware


Oder handelt es sich bei den „Ambulanten Kodierrichtlinien“ (AKR) (Quelle) eher um einen Berliner Trojaner?

Die Zwangskodierung, mit Hilfe der KBV inthronisiert, hat gravierende ökonomische Auswirkungen auf den Praxisablauf. Wie man es von Trojanern kennt, werden von dritter Seite über die Diagnosenkodierung zwangsweise mehr Daten abgezapft, als ein Anwender von sich aus jemals freiwillig zur Verfügung stellen würde. Ziel angeblich: Morbidität besser abbilden, dann bessere Bezahlung. Gute Idee, meint Dr. Mustermann. Problem: ob es zu einer besseren oder gar angemessenen Honororierung kommt, steht in den Sternen. Was heute aber schon sicher abzuschätzen ist: es wird den Arzt sehr viel Geld kosten, denn die Kodierung bremst die Abläufe in einer Praxis in ganz erheblichem Umfange, gerade so wie man es von unerwünschten Computerviren kennt. Das wird ein richtig teures Unterfangen. Da ist das Kassieren der 10 Euro Kassengebühr Kinderkram.

Die äußerst unangenehmen Nebenwirkungen auf Praxen sind weiter unten beschrieben. Zuvor wollen wir uns mit der grundsätzlichen Frage beschäftigen, ob es denn für die Ärzteschaft nutzensteigernd ist, wenn „besser“ kodiert wird. Denn was Neues sollte man nur einführen, wenn es nutzensteigernd ist.

Gemäß Aussagen von KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Köhler verweigern die Krankenkassen die Übernahme des Morbiditätsrisikos, weil die „Abrechnungsdiagnosen … qualitativ nicht gesichert (sind)“. Köhler: „Und deswegen brauchen wir diese Richtlinie, damit wir das, was im Gesetz steht, dass die Morbidität zu den Krankenkassen verlagert wird, auch realisieren können.(Quelle)


Man muss kein überragender Stratege sein, um sofort den Pferdefuß in der Argumentation von Köhler zu sehen. Denn das Ganze kann auch nach hinten losgehen. Stand heute ist, dass die Patienten eine ICD-10-kodierte Morbidität von 100% haben. Die neuen Kodierrichtlinien verlangen eine viel detailliertere Kodierung bis in die fünfte Tiefengerneration, wodurch der Morbiditätsgrad um x Prozent verändert wird. Bisher zahlte eine Kasse für die gemeldete Morbidität 100% aus. Verändert sich der Morbiditätsgrad um x = 10 Prozent nach oben, weil beispielsweise durch die Genauigkeit der Kodierung aus einem Verdachtsdiagnose eine gesicherte Diagnose wird, hat das sofort Auswirkungen auf die Zuweisung von Mitteln aus dem Gesundheitsfonds an die Kasse via Risikostrukturausgleich.

Die Kassen bekommen also mehr Geld aus dem Fonds. Gleichzeitig haben sie jedoch keine Veranlassung, den Ärzten auch nur einen Euro mehr zu bezahlen. Denn: Mit dem bisherigen Honorar hat der Arzt den Morbiditätsgrad von 110 Prozent ja auch behandeln können, das Geld hat also ausgereicht. Also reicht das Geld nicht nur für eine Morbidität von 100 Prozent sondern für 110 Prozent. Würde die Morbidität anschließend um 10 Prozent sinken, weil eine zuvor kodierte Diagnose entfällt, die Patientin hat beispielsweise keine Gebärmutter mehr, dann kann die Kasse mit Fug und Recht das Honorar kürzen. Schließlich benötigt eine Patientin mit geringerer Morbidität auch weniger Behandlung und weniger Behandlung bedeutet weniger Kosten. Wenn etwas weniger kostet – warum dann das Gleiche bezahlen wie bei höherem Behandlungsaufwand?

Wie gesagt, man muss von Strategie nicht besonders viel verstehen. Manches ist so offenkundig, das braucht kaum noch eine Erklärung. Sollte übrigens versehentlich jemand aus dem Umfeld derer mitlesen, die den Murks verbrochen haben: Ich bin gerne bereit, die Problematik haarklein so lange zu erklären, bis es auch der Letzte verstanden hat.

Die KBV mag vielleicht von ganz vielen Sachen sehr viel Ahnung haben, u. a. wie man einen EBM konstruiert oder wie man innerhalb einer hierarchischen Organisation dafür sorgt, dass niemand aufmuckt. Davon, wie man Preise in der ambulanten ärztlichen Versorgung kalkuliert, kann die KBV dagegen nicht den Hauch einer Ahnung haben. Kein Produktionsunternehmen auf der Welt lässt sich vom Kunden einen Finanzrahmen vorgeben und stellt dann freiwillig so viele Produkte her, dass man bei jedem ausgelieferten Produkt als Hersteller bares Geld drauflegt, weil die Ausgaben die Einnahmen deutlich übersteigen. Mosert der Kunde anschließend noch rum, dass er nicht genügend für sein Geld bekommen hat, dann prüft die KBV sogar noch, ob es nicht irgendwo noch Substanzreste gibt, die man jetzt noch zum Wohle des Kunden und zum eigenen Nachteil verheizen kann.

Es ist müßig, der KBV erklären zu wollen, wo die strukturellen Fehler in ihrem Ansatz sind. Ein Laden, der öffentlich Zahlen zum Honorar von Ärzten in Umlauf bringt, die die Realität nicht einmal ansatzweise abbilden, der handelt entweder mit Vorsatz. Dann fragt sich nur, in welchem Auftrag? Oder er ist wirklich so inkompetent, dass er es nicht besser kann. Dass Ressourcen Geld kosten und je mehr Ressourcen zum Erbringen einer Dienstleistung benötigt werden, desto höher der Preis steigt, das weiß ein Jeder. Abgesehen von der KBV natürlich. Denn die KBV rechnet den Preis für eine Dienstleistung, nichts anderes ist eine ärztliche Behandlung aus ökonomischer Sicht, rückwärts.

Gegeben ist ein Finanzrahmen (= Gesamtvergütung) und dafür werden X Leistungen (= Behandlungen) erbracht. Daraus berechnet die KBV, dass 1 Leistung (Gesamtvergütung : X) = y € kostet. Genau diese y Euro erhält ein Arzt für seine Behandlung.

Außerhalb des extra-ökonomischen Sonderraumes KBV würde eine Kalkulation beispielsweise so aussehen. Die Betriebskosten der Praxis pro Stunde betragen z.B. 140 Euro. Zusätzlich sind die kalkulatorischen Kosten für den Arzt, beispielsweise 60 Euro pro Stunde, sowie der unternehmerische Gewinn in Höhe von 5 Prozent zu berücksichtigen. Daraus folgt, dass eine Stunde Behandlung in der Praxis zu Vollkosten exakt (140€ + 60€) * (1 + 5%) = 210€ kostet. Damit kostet eine Behandlung von 30 Minuten Dauer genau 110 Euro.

Ob man sich mehr darüber aufregt, dass die KBV nicht kalkulieren kann oder dass y in der Regel sehr viel niedriger als 110 Euro aus dem Beispiel ist, bleibt jedem Einzelnen überlassen. Fakt ist, so wie die KBV kalkuliert und argumentiert, stehen die Verlierer schon fest: Die Vertragsärzte.


Nun zu den Auswirkungen des Kodierens im wahren Leben.

Der Anspruch der KBV und die Wirklichkeit klaffen beim Thema AKR (Ambulanten Kodierrichtlinien ) weit auseinander. Dr. Köhler meint dazu u. a. „zügig und mit wenig Bürokratie zu erledigen“ oder auch „Testphase, um ein bürokratiearmes Verfahren zu finden(Quelle)

Aus der Testregion Bayern kommt die Rückmeldung, dass besonders die Hausärzte die Einführung der AKR ablehnen. (Quelle) In einem Erfahrungsbericht zu den Ambulanten Kodierrichtlinien zieht ein Hausarzt sein Fazit wie folgt: Viel Zeitbedarf, viel Ärger und Stress. Ob das die KBV meinte, als sie ein zügiges und unbürokratisches Verfahren versprach?

Bayern war die einzige Testregion mit 100 Test-Ärzten. Dort werden die AKR zum 1.1.2011 auf Grund der unterirdischen Testergebnisse erst einmal nicht eingeführt. MEDI will in Baden-Württemberg ebenfalls die Einführung der AKR aussetzen.

Wäre da nicht noch die Kleinigkeit, dass das KBV-Prüfmodul für alle Bundesländer gilt, wären das aus dem Süden, derzeit wohl der einzigen Region mit wahrnehmbaren berufspolitischen Interessenvertretungen, aus ärztlicher Sicht begrüßenswerte Schritte. Denn wenn das KBV-Prüfmodul die Quartalsabrechnung I/2011 nicht zulässt, falls die AKR nicht angewendet werden, ist ein regionaler Ausstieg nicht möglich.

Die KBV hatte schon den Einzug der Kassengebühr in den Praxen ohne finanzielle Entschädigung zu verantworten. Bei der Kassengebühr waren „nur“ die Praxismitarbeiterinnen betroffen. Bei den Ambulanten Kodierrichtlinien kommt auf Ärzte und ihre Mitarbeiter sehr viel Mehrarbeit zu. Gehen Sie mal pro Tag vorsichtshalber von mindestens einer Stunde Bürokratie aus.

Wer diese KBV hat, der braucht keine Feinde.

www.brain2doc.de am 8. Oktober 2010